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Das Landgericht Hamburg fällte am 12. Mai 1998 ein
Urteil (AZ: 312 O 85/98), in dem der Beklagte für
den Inhalt einer fremden Web-Seiten haftbar gemacht
wird, auf die er mit einem Link auf seiner eigenen
Seite verwiesen hatte. Die fremde Seite enthielt
Äußerungen über den Kläger, die dessen
Persönlichkeitsrechte verletzten. Der Beklagte hätte
sich auf seiner Web-Seite nach Ansicht des Gerichts
zumindest von diesen Äußerungen distanzieren müssen.
Ein Hinweis, dass er keine Haftung für die
Äußerungen Dritter übernehme
(Haftungsfreizeichnungsklausel) hätte dafür jedoch
nicht gereicht, heißt es in der Urteilsbegründung.
Das Hamburger Urteil erweitert die Haftung für
Veröffentlichungen im Internet erheblich, indem es
erstmals auch Links einbezieht.
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